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Stefan Weidemann & Kai-Olaf Reinemann

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Betriebl. Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung

Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) profitieren Sie als Unternehmer in vielfacher Hinsicht – heute und in Zukunft. Alle bAV-Aufwendungen für eine betriebliche Altersversorgung sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar und senken dadurch die Unternehmenssteuer.

Ihre Mitarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Durch die Einrichtung einer bAV entsprechen Sie als Arbeitgeber dieser Auflage. 

Wir bieten Ihnen praxisorientierte und tatkräftige Unterstützung durch Konzipierung eines selbst verpflichtenden Rahmenvertrages zur Regelung der Beziehungen zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitern und durch die Gestaltung der von Ihnen gewünschten Leistungsinhalte.

Durch den Rahmenvertrag treffen Sie eine arbeitsrechtliche Zusage gegenüber Ihren Arbeitnehmern. Sie verpflichten sich selbst, bei Vorliegen ganz bestimmter Voraussetzungen eine ganz spezifische Leistung für den Arbeitnehmer zu erbringen. Damit werden Sie für Ihre derzeitigen und zukünftigen Arbeitnehmer attraktiver als Ihre Konkurrenten. Oder anders ausgedrückt: Sie maximieren Ihre Mitarbeiterbindung. Um Ihnen viel Ärger und Streitereien zu ersparen, soll der von uns entworfene Vertrag sowie unsere Beratung insgesamt die größtmögliche Rechtssicherheit für Sie herstellen.

Den Inhalt der arbeitsrechtlichen Zusage bestimmen Sie mit unserer Hilfe. Unsere Beratung berücksichtigt Ihre steuerliche, finanzielle und versicherungstechnische Situation und zeigt Ihnen die für Sie sinnvollen Leistungen und ihre optimale Durchführung auf. So tun Sie Ihren Arbeitnehmern etwas Gutes und optimieren gleichzeitig Ihre Steuern.

Lassen Sie sich jetzt individuell beraten. Wir freuen uns auf Sie.